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1. Februar 2019

Verhalten bei einem Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle gehören auf unseren Straßen leider zum Alltag und sind oft mit erheblichen Konsequenzen, sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht, verbunden. Umso wichtiger ist es daher, sich im Falle eines Unfalls richtig zu verhalten und so unnötige und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Wir möchten für Sie hier ein paar Punkte herausstreichen, welche aus rechtlicher Sicht relevant sind. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die hier zusammengefassten Informationen keineswegs abschließend und vollständig sind, und somit keine individuelle anwaltliche Beratung ersetzen können.

Nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer ist es zunächst wichtig, das Fahrzeug sofort zum Stillstand zu bringen und – wenn gefahrlos möglich – in dieser Position vorerst zu belassen.

Zur genauen Dokumentation ist es in dieser Situation zu empfehlen, mehrere Bilder von den beteiligten Fahrzeugen, insbesondere deren Position und Ausrichtung zueinander, anzufertigen; mit einem Smartphone sollte dies problemlos möglich sein. Jedenfalls anzuraten ist es, das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs zu notieren oder gegebenenfalls abzufotografieren.

Handelt es sich um einen reinen Sachschaden, so ist das Verständigen der Polizei nicht notwendig, soferne alle Beteiligten dazu bereit sind, Name, Anschrift und Versicherungsdaten auszutauschen und mittels eines Ausweises nachzuweisen.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss jedenfalls unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden und sind schnellstmöglich Rettungskräfte zu verständigen! Das Unterlasen der Hilfeleistung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Dies gilt nicht nur für die Unfallbeteiligten, auch Zeugen oder andere anwesende Personen sind zur Leistung zumutbarer Hilfe verpflichtet.

Jedenfalls anzuraten ist es, im Falle eines Unfalls, einen schriftlichen Unfallbericht anzufertigen, welcher von den Beteiligten unterschrieben werden muss. Sollte ein Unfallberichtsformular nicht vorhanden sein, so sollten jedenfalls die Namen und Anschriften der Beteiligten sowie etwaiger Zeugen, die Namen der Haftpflichtversicherungen und die jeweiligen Polizzennummern ausgetauscht werden.

Jedenfalls ist nach einem Unfall unverzüglich die eigene und gegnerische Haftpflichtversicherung zu informieren. Soweit vorhanden, sollte eine Meldung auch an die Kaskoversicherung und, sofern notwendig auch an die Rechtschutzversicherung gemacht werden. Diesen sollte der Unfallsbericht bzw. eine möglichst genaue Beschreibung des Unfallhergangs übermittelt werden.

Sollten Sie rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls benötigen, können Sie jederzeit in unserer Kanzlei einen Beratungstermin vereinbaren.

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