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19. März 2020

Kontaktrecht während des Corona-Virus!

Was Eltern beschäftigt....

Liebe Eltern!

In dieser kritischen Zeit überschlagen sich wieder einmal die Meldungen!
Über eines sind wir uns aber einig: an erster Stelle steht das Wohl unserer Kinder!
Bedenken müssen wir dabei meines Erachtens allerdings, dass dieses Virus nicht vor unseren Wohnungen Halt macht!
Wenn wir also über die Aufrechterhaltung der Kontakte unserer Kinder zu ihren getrennt lebenden Elternteilen nachdenken und dazu Entscheidungen treffen, dann wäre es meines Erachtens auch wichtig, darauf zu achten, mit welchen Personen Kontakte zustande kommen, damit möglichst auf die Vermeidung von Ansteckungen geachtet werden kann.

Wir werden wohl hinsichtlich der Ausübung des Kontaktrechtes auf den jeweiligen Einzelfall abstellen müssen; es wird ein Unterschied sein, ob Kinder von getrennten Eltern an ihrem Hauptaufenthaltsort von dem getrennt lebenden Elternteil abgeholt und in dessen Wohnung gebracht werden, in der dann nur dieser Elternteil und die Kinder sich aufhalten oder ob in der Wohnung des getrennt lebenden Elternteiles oder auch des hauptbetreuenden Elternteiles eine Person im Familienverband lebt, die zum Beispiel zur Hochrisikogruppe gehört.
Es kommt auch in sgn.“normalen“ Zeiten vor, dass ein oder zweimal Kontakttermine ausfallen müssen, weil Kinder krank werden oder im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht zu Hause sein können oder sonstige Gründe, wie auch berufliche Abwesenheiten dazu führen, dass Besuchstermine ausfallen müssen.

Bei derartigen Fällen waren und sind wir auch nie der Meinung gewesen, dass das für die Kinder zu unwiederbringlichen Schäden führt und so denke ich, dass man auch in der Zeit des Corona-Virus für die eigene Familie entscheiden und vorab besprechen soll, welche Gefahr mit einem Kontakt verbunden wäre und ob es vielleicht doch besser wäre, zu einem späteren Zeitpunkt Ersatztermine stattfinden zu lassen.

Keinesfalls sollte es dazu kommen, dass das Corona-Virus dafür verwendet wird, dass man einem Elternteil, dem man die Kontakte erschweren möchte, mit diesem Argument den Kontakt verwehrt.

Liebe Eltern, zeigen Sie Ihren Kindern, dass Sie alles tun wollen, damit es ihnen gut geht und helfen Sie Ihren Kindern dabei, diese kritische Zeit gut hinter sich zu bringen.

Es besteht jedenfalls auch die Möglichkeit, Kontakte vorerst via Telefon, Skype o.ä. aufrechterhält.

Sie können mich bei Fragen gerne per Mail unter sekretariat@kohl-rupp.at erreichen; ich stehe Ihnen in dieser, für uns alle sehr belastenden Zeit gerne mit meinem Team als Rechtsberaterin zur Verfügung.

RA Dr. Christa Kohl-Rupp

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