Erbrecht und Testamentserrichtung
Wir beraten Sie gerne bei der Errichtung eines Testamentes oder klären Sie je nach Größe des Vermögens – auch über andere Möglichkeiten der Vermögensnachfolge auf.
Bei der Testamentserrichtung ist auf die gesetzlichen Grenzen besonders zu achten, da Überschreitungen der gesetzlichen Grenzen, oder die Vernachlässigung von Formvorschriften, zur Nichtigkeit des letzten Willens, bzw. zu seiner Wirkungslosigkeit führen kann. Aber nicht nur die Einhaltung von Gesetzen und Formvorschriften ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung ausschlaggebend. Insbesondere klären wir Sie auch über die Folgen der von Ihnen gewünschten Vermögensnachfolge auf, damit es nicht zu Missverständnissen und unbeabsichtigten Nachteilen für die im Testament Bedachten kommt; speziell auf das Pflichtteils- und Schenkungspflichtteilsrecht ist an dieser Stelle zu verweisen, da es hier oft zu Fehleinschätzungen seitens der Vererbenden kommt.
Auch als Erbe sollten Sie sich im Verlassenschaftsverfahren beraten und unterstützen lassen, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und es zu keinen ungerechten Vermögensverschiebungen innerhalb der Erbengemeinschaft kommen zu lassen.
Hierbei beraten wir Sie gerne auch aus Sicht der Erben speziell zu den Themen des Pflichtteils- und Schenkungspflichtteilsrechten und sind Ihnen in der Folge natürlich bei Umsetzung des Einantwortungsbeschlusses gerne behilflich.