Straf- und Strafprozessrecht
Strafverteidigung
Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens empfiehlt es sich, sich einer Rechtsberatung zu bedienen, um sich Klarheit über die Risiken und den Status Quo des Verfahrens bzw. der Sach- und Rechtslagen zu verschaffen. Schon zu diesem Zeitpunkt gibt es einiges zu beachten, dass für einen späteren Prozessausgang mit ausschlaggebend sein kann.
Im Hauptverfahren überwachen wir für die Einhaltung des Strafprozessrechts und sorgen für einen fairen Prozess von der Hauptverhandlung über das Rechtsmittelverfahren bis hin zur Rechtskraft des Urteils.
Für den Fall des Freispruchs kümmern wir uns für Sie um den Prozesskostenzuschuss seitens des Staates und im Falle des unvermeidbaren Schuldspruches kämpfen wir für eine milde Strafe und beraten Sie auch im Rahmen des Strafvollzuges und der vorzeitigen Entlassung.
Privatbeteiligtenvertretung
Sollten Sie Opfer einer Straftat gewesen sein, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen und begleiten Sie durch das Ermittlungsverfahren, stellen einen etwaigen Fortführungsantrag, bestreiten für Sie das Hauptverfahren bis zur Rechtskraft des Urteils und setzen Ihre Ansprüche exekutiv durch. Das Strafverfahren ist für die Opfer oder Geschädigten von Straftaten oftmals die risikoärmere und günstigere Alternative zum Zivilprozess, um ein durchsetzbares Urteil zu erhalten.