Allgemeines Vertragsrecht und Vertragserrichtung

Allgemeines Vertragsrecht und Vertragserrichtung

Vertragserrichtung
Bei der Errichtung eines Vertrages sind Genauigkeit und Klarheit in der Verfassung des Vertragstextes von höchster Wichtigkeit, da nur so ein späterer Streit vermieden und die Auslegung des Vertrages – notfalls durch das Gericht – erleichtert werden kann. Unsere Aufgabe ist es, Sie über alle möglichen Konfliktpunkte einer zukünftigen Vertragsbeziehung aufzuklären und Sie bei der Verfassung der entsprechenden Klauseln zu beraten.
Wir beraten Sie bei Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, und Gesellschaftsverträgen, errichten diese für Sie und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Überprüfung von Verträgen, die durch andere Personen errichtet wurden.

Vertragsrecht
Handelt es sich um eine bereits bestehende Vertragsbeziehung und kommt es zu einer Auseinandersetzung oder soll eine solche vermieden werden, so erörtern wir mit Ihnen die Sach- und Rechtslage und unterstützen Sie dabei, einem allfälligen Streit vorzubeugen oder diesen zu verhindern. Für den Fall, dass diese Bemühungen vergebens bleiben und ein Streit unausweichlich wird, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch oder helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Klagen.