Elternberatung gemäß § 95 Abs 1a AußStrG

Elternberatung gemäß § 95 Abs 1a AußStrG

Seit 01.02.2013 haben sich die Eltern vor dem Abschluss, oder der Vorlage, einer Regelung über die Scheidungsfolgen bei Gericht, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen.
Dr. Christa Kohl-Rupp ist durch Ihre Ausbildung als Lebens- und Sozialberaterin dazu berechtigt, Ihnen diese Beratung zukommen zu lassen.