Bau-, Baumängel- und Werkvertragsrecht
Das Baurecht stellt nicht nur bei größeren Projekten einen komplexen Rechtsbereich dar. Schon bei der Auftragserteilung an einen Handwerker sollte man eine gewisse Vorsicht walten lassen, da hier schnell unerwartete Kosten auf Kunden oder Unternehmer zukommen können.
Fast keine Baustelle verläuft heute vollkommen mängelfrei und stellt die normgetreue Herstellung der Gewerke auch den Professionisten immer wieder auf die Probe. Wir unterstützen Sie bereits bei der Errichtung der Vertragsunterlagen, der Wahl der einschlägigen Werkvertragsnormen oder beim einseitigen Abgehen von den gesetzlichen Grundregeln zu Ihren Gunsten. Während der Errichtung des Bauwerkes oder des Gewerkes unterstützen wir Sie bei der richtigen Handhabe von etwaigen Problemen, Melde-, Hinweis- und Warnpflichten, Claim- und Anti-Claim-Management, um Ihre Rechte im Falle eines Streites bestmöglich wahren zu können.
Sollte es zu Mängeln kommen oder der Werklohn zu Unrecht zurückbehalten werden, klären wir mit Ihnen die Sach- und Rechtslage und versuchen Ihre Ansprüche vorderhand außergerichtlich durchzusetzen.
Sollte eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht mehr möglich oder gewollt sein, so sind wir auch im Bauprozess Ihre kompetenten Partner. Wir wahren Ihre Rechte von der Beweissicherung über das erstinstanzliche sowie das Rechtsmittelverfahren bis hin zur rechtskräftigen Durchsetzung des Urteils nach bestem Wissen und Gewissen und kämpfen für Ihren Erfolg.