Liegenschafts- und Grundbuchsrecht

Liegenschafts- und Grundbuchsrecht

Auch im Bereich des Liegenschafts- und Grundbuchsrechtes bieten wir Ihnen als Kanzlei eine Rundumbetreuung. Wir verfassen Ihren Liegenschaftsvertrag, sichern Ihnen den Grundbuchsrang, errechnen Steuern und Gebühren und bringen schlussendlich das Grundbuchsgesuch ein, um den korrekten Grundbuchsstand herzustellen.
Speziell im Umgang mit Liegenschaften und dem Grundbuch ist besondere Vorsicht geboten, da es sich einerseits um meist sehr hohe Beträge handelt und andererseits im Bereich des Grundbuchsrechtes höchste Genauigkeit Voraussetzung ist. Wir bieten Ihnen genau diese Präzision und unterstützen Sie dabei, genau das vertraglich zugesichert zu bekommen, was Sie sich vorstellen.
Bei Grundstücken, Wohnungs- und Miteigentum muss besonderes Augenmerk auf allgemeine- und private Liegenschaftsteile sowie Benützungsregelungen und andere bücherliche Lasten gelegt werden. Nur auf diese Weise kann garantiert werden, dass man als Käufer oder Verkäufer keine unerwarteten Überraschungen erlebt.