Die Kanzlei

Datenschutzerklärung

I.
Festgestellt wird, dass der Betroffene/die Betroffene an die von ihr/ihm gewählte
Rechtsvertreterin RA. Dr. Christa Kohl-Rupp persönliche Daten, personenbezogene Daten,
auch sensible Daten wie Krankengeschichten, sonstige medizinische Unterlagen, Urkunden
jeglicher Art über Stand, Beruf, Ausbildung, Staatsbürgerschaft etc. zum Zwecke der Erfüllung des von RA. Dr. Christa Kohl-Rupp von der Betroffenen/dem Betroffenen übernommenen Auftrages übergibt.


Der Betroffene/die Betroffene erteilt die ausdrückliche Zustimmung, dass während des
aufrechten Bestandes des Mandates RA. Dr. Christa Kohl-Rupp berechtigt ist, sämtliche ihr
übergebenen Urkunden, ihr übermittelten Daten, sei es durch persönliche Übergabe, durch
Übersendung per Mail oder per Post, zu verarbeiten, wenn notwendig entsprechende
Informationen und Urkunden auch an gegnerische Versicherungen, Gerichte, Behörden,
gegnerische Rechtsvertreter, Institutionen und Ämter jedweder Art zum Zwecke der Erfüllung des von ihr übernommenen Auftrages für den Betroffenen/die Betroffene zu übermitteln, zu erfassen, zu speichern, anzupassen, zu verändern, auszulesen, abzufragen, zu übermitteln, also insbesonders berechtigt zu sein, die ihr übergebenen Daten zu „verarbeiten“.
Wir, in der Kanzlei Dris. Christa Kohl-Rupp, RA in 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorfstraße 33 erheben, verarbeiten und nutzen Ihre (Klientin/Klient) personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw. Mandatierung oder Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtliche Bestimmungen.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen etc.; auch sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder Daten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren können mitumfasst sein.


II.
Der Betroffene/die Betroffene bestätigt mit Unterfertigung der gegenständlichen Vereinbarung, dass die von ihr/ihm an RA. Dr. Christa Kohl-Rupp übermittelten bzw. übergebenen Daten dem Inhalte nach richtig sind.


III.
Festgestellt wird, dass die von der Betroffenen/dem Betroffenen an RA. Dr. Christa Kohl-Rupp übergebenen Daten nur so lange von dieser gespeichert werden als dies für die Erfüllung des übernommenen Auftrages erforderlich ist.
Nach Erledigung des Auftrages werden die RA. Dr. Christa Kohl-Rupp übergebenen Daten
gelöscht.
Der Betroffene/die Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, RA. Dr. Christa Kohl-Rupp über die Art der Datenspeicherung zu befragen und wird für die Berechtigung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten festgelegt, dass hierzu folgende Erlaubnistatbestände gehören:
· Einwilligung des Betroffenen/der Betroffenen
· Verarbeitung bis auf Widerruf rechtmäßig
· das 14. Lebensjahr wird als Altersgrenze vorgesehen; für Daten, die vor dieser
Altersgrenze für einen Betroffenen/eine Betroffene gespeichert werden, ist die
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin notwendig;
· Vertragserfüllung
· Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
· Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen/der Betroffenen oder einer anderen
natürlichen Person
· Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder Ausübung öffentlicher
Gewalt
· berechtigtes Interesse, wobei hier grundsätzlich eine Interessensabwägung
vorzunehmen ist, allerdings nicht bei „sogenannten sensiblen Daten“.


Sogenannte sensible Daten sind:
· Daten über rassische und ethnische Herkunft
· politische Meinungen
· religiöse und weltanschauliche Überzeugungen
· Gewerkschaftszugehörigkeit
· genetische und biometrische Daten sowie Gesundheitsdaten
· Sexualleben oder sexuelle Orientierung.
Hierbei handelt es sich um eine taxative Aufzählung.
Der Betroffene/die Betroffene nimmt zur Kenntnis, dass sie ein Beschwerderecht bei der
Datenschutzbehörde hat.


IV.
Sollte ein Betroffener/eine Betroffene Informationen über erhobene Daten begehren, so kann für offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge ein angemessenes Entgelt verlangt werden oder aber die Auskunft verweigert werden.


V.
Grundsätzlich hat der Betroffene/die Betroffene seine/ihre Identität nachzuweisen, um einen Anspruch auf Auskunftsrecht erheben zu können.


VI.
Soferne der an RA. Dr. Christa Kohl-Rupp erteilte Auftrag auch eine Treuhandschaft
beinhaltet, so erteilt der Betroffene/die Betroffene die Ermächtigung, dass zur Überprüfung der Treuhanddurchführung die Rechtsanwaltskammer ermächtigt ist, Überprüfungen in der Kanzlei Dris. Kohl-Rupp durchzuführen und die für die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Treuhandschaft, die dazu notwendigen Unterlagen dem Prüfer/der Prüferin der Rechtsanwaltskammer vorgewiesen werden.


VII.
Als Mandantin oder Mandant bzw. generell als Betroffener haben Sie – unter Wahrung der
rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht – jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre
gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch,
Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig
verarbeiteter Daten. Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung. Sie haben jederzeit das Recht, eine erteile Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogener Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird kann an meine Rechtsanwaltskanzlei in 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorfstraße 33 gerichtet werden.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen
Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die
Datenschutzbehörde.


VIII.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische
und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor
unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.
Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der
Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekanntgeben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
Der Unterfertigende/die Unterfertigende erklärt darüber informiert und belehrt worden zu sein, dass wir keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisierten Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf E-Mail Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).


IX. Cookies
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effektiver und sicherer zu gestalten.
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